Mein Sohn (9) hat eine diagonstizierte Lesestörung, die derweil
durch die Schule anerkannt wurde.
Nun wird im Zeugnis ein Satz stehen, daß das Lesen .... nicht
bewertet wurde.....
Mehr hat der Beratungsleher leider nicht geschrieben.
Doch auf welchen Nachteilsausgleich hat mein Sohn konkret
Anspruch ? Wo kann ich das nachlesen ?
(Bayern)
Wer entscheidet das ? Der Direktor ?
Ich ging von einem Zeitzuschlag aus, der Lehrer meinte, da
müsse mein Sohn ihn eigens immer darauf aufmerksam
machen. So herum kann es wohl eher nicht sein.
Und gibts den Zeitzuschlag dann z. Bsp. auch in Mathe ?
Ich danke vorab für jede Antwort.
Heidelinde

