Ich habe ein ziemlich großes problem und zwar bin ich letzte woche bei meiner ältesten Tochter zur Klassenpflegschaftsvorsitzende gewählt worden und hab null Ahnung, was meine Rechte und Pflichten sind.
Jetzt kommt aber schon die Klassenlehrerin und erzählt mir von der Schulpflegschaftsversammlung bei der nicht nur die Schulpflegschaftsvorsitzende, sondern auch die Elternvertreter für die Schulkonferenzen gewählt werden.
Bitte, ich verstehe nur Bahnhof und würde mich freuen, wenn mich einer über diesen ganzen Ablauf aufklären würde!!
Elternrätin im Kindergarten war wesentlich einfacher!!
Vielen Dank im vorraus
Jule aus Essen

