Hallo zusammen,
das ist bestimmt ungewöhnlich, aber ich bin kein Lehramts-Student oder Lehrer und habe mich hier trotzdem angemeldet, weil ich mir von euch Hilfe erhoffe. Vielen Dank dafür schon einmal im Vorraus.
Mein Problem ist die Undurchsichtigkeit der ganzen Regeln, Paragraphen und Gesetze des Kultusministeriums Bayern. Ich habe mich hier auch schon durch das Forum gelesen und keine richtige Antwort gefunden.
Zur Sache: Meine Freundin studiert Grundschullehramt in Bayern und wird 2008 damit fertig. Danach folgt ja das Referendariat. Um unsere Entfernung (ich studiere in Dresden bis min. 2011) zu verkürzen, wollte ich mich erkundigen, ob sie das Referendariat auch in Sachsen absolvieren könnte!? Sie ist allerdings der Meinung, dass ein Ableisten ihres Referendariats in einem anderen Bundesland ihr die zukünftige Berufchance / -möglichkeit in Bayern verbaut.
Daher die Frage: Stimmt es, dass sie nicht in Bayern als Lehrerin zugelassen würde, nur weil sie ihr Referendariat in Sachsen gemacht hat?
Oder wäre es theoretisch möglich und nur in der Praxis ist das umständlich?
Ich habe bisher nirgends eine Lösung gefunden, kann mir allerdings schwer vorstellen, dass in Zeiten der EU, des Euro und der Globalisierung eine deutsche Grundschul-Lehrerin nicht in allen Bundesländern unterrichten darf. Ich mein', die Kleinen lernen in Sachsen genauso lesen und schreiben wie in Bayern.
Ich würde mich über eure Hilfe und über alle Antworten sehr sehr freuen. Auch wenn es nur theoretische Lösungen sind: ich will alles versuchen. Ich wöllte nämlich ungern bis 2011 warten...
Vielen Dank und euch weiterhin viel Erfolg und Spaß!
Lieben Gruß,
Ben

