Bitte um eure Hilfe! Studium Bayern - Referendariat Sachsen?

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Bitte um eure Hilfe! Studium Bayern - Referendariat Sachsen?

Beitragvon Ben » 04.02.2008, 0:29

Hallo zusammen,
das ist bestimmt ungewöhnlich, aber ich bin kein Lehramts-Student oder Lehrer und habe mich hier trotzdem angemeldet, weil ich mir von euch Hilfe erhoffe. Vielen Dank dafür schon einmal im Vorraus.
Mein Problem ist die Undurchsichtigkeit der ganzen Regeln, Paragraphen und Gesetze des Kultusministeriums Bayern. Ich habe mich hier auch schon durch das Forum gelesen und keine richtige Antwort gefunden.
Zur Sache: Meine Freundin studiert Grundschullehramt in Bayern und wird 2008 damit fertig. Danach folgt ja das Referendariat. Um unsere Entfernung (ich studiere in Dresden bis min. 2011) zu verkürzen, wollte ich mich erkundigen, ob sie das Referendariat auch in Sachsen absolvieren könnte!? Sie ist allerdings der Meinung, dass ein Ableisten ihres Referendariats in einem anderen Bundesland ihr die zukünftige Berufchance / -möglichkeit in Bayern verbaut.
Daher die Frage: Stimmt es, dass sie nicht in Bayern als Lehrerin zugelassen würde, nur weil sie ihr Referendariat in Sachsen gemacht hat?
Oder wäre es theoretisch möglich und nur in der Praxis ist das umständlich?
Ich habe bisher nirgends eine Lösung gefunden, kann mir allerdings schwer vorstellen, dass in Zeiten der EU, des Euro und der Globalisierung eine deutsche Grundschul-Lehrerin nicht in allen Bundesländern unterrichten darf. Ich mein', die Kleinen lernen in Sachsen genauso lesen und schreiben wie in Bayern.
Ich würde mich über eure Hilfe und über alle Antworten sehr sehr freuen. Auch wenn es nur theoretische Lösungen sind: ich will alles versuchen. Ich wöllte nämlich ungern bis 2011 warten...

Vielen Dank und euch weiterhin viel Erfolg und Spaß!

Lieben Gruß,
Ben
Zuletzt geändert von Ben am 05.02.2008, 1:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Katja Speidel » 05.02.2008, 0:33

Hallo Ben,
ich kann dich erst einmal beruhigen. Sie kann ohne Probleme nach Sachsen kommen und bekommt auch alles anerkannt. Nur: In Bayern hat sie einen Rechtsanspruch auf einen Ref-Platz. In Bayern heisst das auch Referendariat und man quasi so gut wie verbeamtet. In Sachsen heißt das Vorbereitungsdienst und man bewirbt sich drauf und wer die besten Noten hat, bekommt eine Stelle. Man hat keinen Anspruch auf einen Platz im Vorbereitungsdienst. In Sachsen würde sie auch nur zwischen 500 - 700 Euro und in Bayern bestimmt um die 900 Euro bekommen.

Nach dem Ref in Bayern wird man meistens übernommen und ist dann Beamter. Dann kann man definitiv nie mehr nach Sachsen zurück, weil man als Beamter nicht in ein Angestelltenverhältnis wechseln kann, wenn nicht alle in Sachsen Ausgebildeten in Stellen untergebracht sind (wurde zumindest damals gesagt). Dann bleibt ihr nur die Option, über ein Aufbaustudium zurück nach Sachsen zu kommen, weil sie dann noch mal in die praktische Ausbildung an eine sächs. Schule muss. An der TUD machen das einige, um nach dem Ref in Bayern zurückzukommen.

Ihr solltet halt schauen, ob ihr euch nicht schon alleine wegen der finanziell deutlich besseren Situation in Bayern gleich dort ansiedelt. Vielleicht kannst du ja auch dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen, da du ja sicherlich deutlich flexibler bist. Ich würde aber auch mit ihr besprechen, warum sie (vielleicht wirklich) nicht nach Sachsen will. Nun hat sie ja keinen richtigen Grund mehr. Flexibler seid ihr definitiv, wenn sie nach Sachsen kommt, weil sie immer nach Bayern zurück kann. Nur umgedreht ist es eben sehr schwer. Wenn sie nach Sachsen will kann sie sich bei der Sächsischen Bildungsagentur in Dresden beraten lassen.
Viel Glück - Katja
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Beitragvon Ben » 05.02.2008, 1:00

Liebe Katja,
ganz herzlichen Dank - meine Laune hat sich gerade sehr deutlich gehoben. (Klausurenstress)
Ich werde die Infos weitergeben und mal sehen, was daraus wird. Du hast mir sehr geholfen. (Und das schon einen Tag nach meinem Eintrag - echt vielen Dank!!)
Lieben Gruß, Ben
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Beitragvon Katja Speidel » 05.02.2008, 11:38

Hallo Ben,
erst mal viel Glück für die Prüfungen!!!
Mir fällt gerade ein, dass du deiner Freundin noch sagen musst, das in Sachsen nur einmal im Jahr für den Vorebreitungsdienst eingestellt wird. In Bayern kann man glaube ich zu 3 Terminen anfangen. Wir fangen immer zum Schuljahresanfang an. Wenn sie ab August in den Dienst will, muss sie sich bis 1. März beworben haben (Formulare im Internet). Keine Panik - sie kann sich auch erst mal ohne Zeugnis bewerben und es dann nachreichen, wenn sie es im Sommer bekommen hat. Nur bewerben muss sie sich halt jetzt.

Ciau Katja
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Beitragvon Ben » 05.02.2008, 19:25

Nochmal vielen Dank! :-)
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Beitragvon Mara » 09.02.2008, 18:31

Kleiner Einspruch!
Das Referendariat im Grundschulbereich beginnt immer zu Beginn des Schuljahres. Es gibt keine weiteren Termine.
Gruß, Mara
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Beitragvon tizi » 12.02.2008, 23:58

Noch ein Einspruch:
Wenn man das Referendariat in Bayern gemahct hat, heißt das nochlange nicht, dass man danach eine Stelle bekommt.
Die Noten der letzten Jahre waren ganz schön happig, fand ich.
Und dann muss es auch keine Beamtenstelle sein.
Sehr viele sind erst angestellt.
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Beitragvon Dezember9 » 17.04.2008, 11:45

Hallo Ben.

Ich habe auch vor, nach meinem Studium in Bayern (diesen Sommer) das Ref. in Sachsen zu machen.

Aber folgendes Problem hat sich ergeben:

Meine letzte Prüfung ist am 19.06 und die Frist zum Nachreichen des Zeugnises am 14.06..

Bis dahin hab ich aber noch längst kein Zeugnis in der Hand.

Wie siehts bei deiner Freundin aus? Hat sie sich beworben? Und hat sie eine Lösung für dieses Problem?

Ich kenn jetzt noch ein Mädel hier in Bayern, der es auch so geht und wir sind für jeden Lösungsansatz dankbar!!!!

Conny
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