von Bine1977 » 13.04.2008, 21:32
Hallo !
Für alle die es interessiert. Ich habe diese Frage ans Schulministerium gestellt und folgendes als Antwort bekommen.
In der Ausbildungsordnung Grundschule heißt es zur Leistungsbewertung in der Schuleingangsphase, dass die Schülerinnen und Schüler vor Versetzung in die Klasse 3 an die Leistungsbewertung mit Noten herangeführt werden sollen.( § 5 Abs. 2). Weiter unten wird dies ergänzt durch folgenden Passus: "Dies kann individuell zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschehen und auf einzelne erbrachte Leistungen beschränkt werden." (VV zu § 5).
Anzahl und Häufigkeit der Tests in der zweiten Klasse werden damit nicht geregelt. Jedoch kann daraus gelesen werden, dass die Schülerinnen und Schüler an die Notengebung in Form von Tests behutsam herangeführt werden sollten.
LG Bine