Aufsichtspflicht

Aufsichtspflicht

Beitragvon sansa » 28.10.2005, 8:13

Hallo zusammen,

bin gerade durch Zufall auf dieses interessante Forum gestoßen und möchte auch gleich eine konkrete Frage in den Raum bzw. auf den Marktplatz werfen.

Unser Sohn besucht die 3. Klasse einer Grundschule, die Kinder sind somit alle 8 bzw. 9 Jahre alt. Immer wieder kommt es vor, daß er oder auch andere Kinder, Mitschüler zur Toilette oder zur Verschnaufpause (wegen Übelkeit) auf den unbeaufsichtigten Schulhof begleiten sollen.

Ich habe damit 2 Probleme:
1. verpassen die "Aufpasser" somit wertvolle und eh schon knappe Unterrichtszeit
2. finde ich, daß die Lehrerin somit ihre Aufsichtspflicht nicht erfüllt, indem sie sie an Mitschüler überträgt.

Ich liege da richtig? oder völlig daneben?

Bin auf andere Meinungen sehr gespannt.
sansa
 
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Beitragvon leika » 28.10.2005, 19:29

guten abend,
die alternative zu deinem einwand wäre: es darf kein schüler mehr während der unterrichtszeit auf die toilette, auch nicht bei übelkeit, durchfall... - der lehrer müsste sonst 25 schüler unbeaufsichtigt lassen oder sie alle mitnehmen. 2 kinder gehen zusammen: das heißt nicht, dass der eine aufpassen muss, sondern das ist die konsequenz aus mehreren vergewaltigungen. seitdem darf z.b. an unserer schule kein kind mehr alleine zur toilette gehen, sondern immer nur in begleitung. der hintergedanke dabei ist immer, dass 2 kinder sicherer sind, weil 1 notfalls hilfe holen kann. schönen abend noch!!! leika
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