Mobbing und Zeugnisbeurteilung

Mobbing und Zeugnisbeurteilung

Beitragvon myname » 31.07.2006, 16:03

Hallo,

ich hätte eine etwas formalere Frage...
Erstmal zur Vorgeschichte:
Mein Sohn ist von der Statur eher klein und zierlich und hatte in seiner Klasse von der 1. Klasse ab (Privatschule) Probleme mit den "wilderen" Mitschülern. (Dies ging im übrigen noch zwei ruhigeren Schülern so.) Das Thema wurde über die Jahre (jetzt ist gerade die 3. Klasse vorbei) immer wieder mit der Lehrerin thematisiert. Das Mobbing wurde jedoch immer schlimmer. Die Reaktion der Lehrerin war meist so, daß mein Sohn "zu empfindlich" wäre bzw. weil er ab der 3. Klasse anfing Wutanfälle zu bekommen "zu übertrieben". Originalton: "Der O. regt sich ja auch nicht so auf, wenn er geärgert wird." Ihre Intervention innerhalb der Klasse sah so aus, daß sie zu den Kindern sagte: "Ihr dürft den A. nicht so ärgern, ihr wisst doch wie empfindlich er ist."
Die Vorfälle waren jedoch teilweise massiv und vor allem kontinuierlich. Fast ausschließlich ärgerten mehrere Kinder zusammen.
Dazu hatten sie auch reichlich Gelegenheit weil die Klasse fast täglich 15 Minuten unbeaufsichtigt war. Dies leugnete die Lehrerin.
Da sind keine Lösung abzeichnete und die Lehrerin das Ausmaß nicht sehen wollte oder konnte, habe ich ihr mitgeteilt, daß ich meinen Sohn von der Schule nehme. Ab dem Tag wurde es für ihn noch um einiges schlimmer. Er wurde nicht einmal von der Lehrerin verabschiedet.
Im Halbjahreszeugnis hatte er eine gute Bemerkung im Betragen. Jetzt im Endzeugnis ist die Bemerkung katastrophal. Ich möchte die Beurteilung so nicht akzeptieren, weil sie in meinen Augen weder nachvollziehbar ist, noch die Situation in der Schule berücksichtigt.
Weiß jemand, was für einen Weg eine solche Beschwerde nimmt und ob dabei irgendetwas zu berücksichtigen ist?

ciao
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hallo deine frage

Beitragvon purzelchen » 17.08.2006, 16:21

hallo solche fälle gehen über die Schuldaufsichtsbehörde
normalweise Gespräch mit Recktor oder Rektor in wen das nicht hilft man kann beschwerde einlegen Schuldaufsichtsbehörde ich habe auch so ein zeugnis was ich nicht akzeptiere meinsens sind die Lehrer jung oder lehrerin und haben keine Praxis sie urteilen schnell was eine älter lehrerin oder Lehrer besser versteht ich hoffe habe die etwas mut gemacht lieben gruss
purzelchen
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Beitragvon oh-ein-papa » 17.08.2006, 23:48

Beschweren kann man sich immer und über alles.
Ein Zeugnis ist ein Verwaltungsakt, da kann man auch Widerspruch einlegen.
Bei uns ist eine Rechtsmittelbelehrung mit einer Frist von 4 Wochen drauf. Fehlt die Belehrung erweitert sich die Frist auf ein Jahr.

- Martin
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Unwahrscheinliche nie passiert.
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Beitragvon myname » 18.08.2006, 21:34

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten :) .
Die 1-Jahresfrist beruhigt mich schon mal. Das Sekretariat ist erst eine Woche vor Schulanfang wieder besetzt.
Ich denke, ich werde erstmal ein Schreiben an die Trägergemeinde schicken, da die Lehrerin auch gleichzeitig Rektorin der Schule ist.
Sie ist übrigens älter.

ciao, myname
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